Wir sind außergerichtlich und gerichtlich umfassend für Sie tätig.

Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und ausgesprochenen Spezialisierung. Bei technischen Fragestellungen nutzen wir unsere guten Kontakte zu einer Vielzahl von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Nachfolgend stellen wir die einzelnen Gebiete etwas näher vor. Sollten Sie dazu Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Wir werden eine Lösung finden!


Das Arbeitsrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierzu zählt jedoch auch das Tarifrecht sowie das Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer und Vorstände und das Betriebsverfassungsrecht.


Im Bereich des privaten Baurechts sind wir sowohl baubegleitend als auch nach der Fertigstellung für Auftraggeber und Auftragnehmer tätig. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl den Tief- als auch den Hochbau, erstreckt sich z.B. auf Zahlungs- oder Gewährleistungsansprüche.


Baurecht, öffentliches

In diesem Bereich geht es um das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, also schwerpunktmäßig um Unstimmigkeiten bei Bauvoranfragen, Baugenehmigungen oder Bebauungsplänen. Auch dann können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.


Unter dem Gesellschaftsrecht lassen sich sämtliche Regelungen zusammenfassen, die immer dann gelten, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen, unabhängig davon, ob es sich um Personengesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oder die Kapitalgesellschaften, wie die GmbH, handelt.

Wir begleiten Sie unter anderem bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen und Gesellschafterstreitigkeiten. Zudem beraten wir auch im Handelsrecht und unterstützen Kaufleute in all ihren unternehmerischen Fragestellungen.


Wir beraten sowohl Unternehmen, Einzelunternehmer als auch Verbraucher im Zusammenhang mit rechtlichen Fragestellungen des Insolvenzrechts und damit einhergehender rechtlicher Problematiken. Wir unterstützen Sie zudem im Bereich der Unternehmenssanierung und Restrukturierung. Wir beraten auch im Insolvenzstrafrecht.


Maklerrecht

Die entscheidende Frage in der maklerrechtlichen Beratung ist die, ob ein Provisionsanspruch entstanden ist. Das prüfen wir für Sie anhand der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung.


Medizinrecht

Betreuung der Mandanten im Bereich des Apothekenrechtes, Gesellschaftsrechtes sowie im Bereich der Unternehmensnachfolge.


Wir bieten eine umfassende Beratung und Vertretung für Vermieter und Mieter bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften/Hausverwaltungen an.


Ordnungswidrig-
keitenrecht

Sie sind zu schnell oder unter Drogen/Alkohol gefahren. Wir vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich.


Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer (dann häufig im Auftrag der Haftpflichtversicherungen) bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelrechten bzw. Honoraransprüchen.


Schlichter und Schiedsrichter im Bau

Herr Rechtsanwalt Moebus ist sowohl als neutraler Schlichter und Schiedsrichter als auch als Parteivertreter in Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren tätig. Dabei profitieren Sie auch von seiner jahrelangen Erfahrung als Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.


Steuerrecht

Begleitung bei Prüfungen und Vertretung vor den Finanzgerichten.


Vergaberecht

Das Vergaberecht ist aufgrund der Vielzahl von Vorschriften und Entscheidungen außerordentlich schwierig zu durchblicken. Hier schaffen wir Klarheit sowohl bei der Durchführung der Verfahren als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.


Verkehrsrecht

Sie haben einen Verkehrsunfall mit oder ohne Personenschaden? Sie wollen Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden durchsetzen? Wir unterstützen sie dabei.


Versicherungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in nahezu allen Bereichen des Versicherungsrechts, insbesondere im Bereich der Personenversicherung, in der Fahrzeugversicherung sowie der Sachversicherung.


Vertragsgestaltung

Zur Vertragsgestaltung gehören das Entwerfen und Kontrollieren von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen aus den vorgenannten Rechtsgebieten.


NORBERT JÜRGENSEN

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

THOMAS THÜRK

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

LENNART MOEBUS

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

SVEN HOEPNER

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Fachanwalt für Steuerrecht