Handels- und Gesellschaftsrecht

Unter dem Gesellschaftsrecht lassen sich sämtliche Regelungen zusammenfassen, die immer dann gelten, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck zu verfolgen, unabhängig davon, ob es sich um Personengesellschaften, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, oder Kapitalgesellschaften wie die GmbH handelt.

Wir vertreten Sie bei

  • Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen
  • Unternehmensnachfolge,
  • Mergers und Acquisitions
  • Gesellschafterstreitigkeiten

Wir vertreten Sie auch im Handelsrecht.

Das Handelsrecht regelt vornehmlich diverse Sondervorschriften für „Kaufleute“. Wir unterstützen Kaufleute in allen ihren unternehmerischen Fragestellungen.


THOMAS THÜRK

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht