Das Fachgebiet des Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere:
1. Recht der Wohnraummietverhältnisse
Die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung von Vermietern und Mietern, insbesondere die Beratung vor Abschluss eines Wohnraummietvertrages, Kündigungen, Mieterhöhungen, Forderungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen sowie Forderungen aus dem beendeten Mietverhältnis.
2. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
Die Gestaltung von Gewerberaummietverträgen, deren Kündigung, Abrechnungen der Nebenkosten, Optionen und Nachträge.
3. Wohnungseigentumsrecht
Die Beratung von Verwaltern; die Gestaltung von Teilungserklärungen; die Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungen und andere gerichtliche Auseinandersetzungen der Eigentümer untereinander sowie Streitigkeiten mit dem Verwalter und anderen Dritten.